Suche
Suche
Finde deinen Ausbildungsplatz und
starte deine Karriere in Südbaden!
Sammle Praxiserfahrung und
entdecke die Berufswelt in Südbaden!
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I.    Vertragsgrundlagen

 

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in den von der mediazza GmbH & Co. KG, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, HRA 705094, Amtsgericht Freiburg (nachfolgend: mediazza) herausgegebenen Printmedien bzw. auf www.talente-gesucht.eu zum Zwecke der Verbreitung. Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, gelten die AGB entsprechend für die Verteilung von Werbematerial oder Warenproben eines Auftraggebers in Printmedien von mediazza (Fremdbeilagenauftrag).
  2. Die Beauftragung und Veröffentlichung von Anzeigen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Badischer Verlag GmbH & Co KG Freiburg (nachfolgend: Badischer Verlag; zusammen mit mediazza: die Verlage).
  3. Auftragnehmer für alle Aufträge, die Printmedien oder Onlineauftritte von mediazza betreffen, ist allein der Badische Verlag:
  4. Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, HRA 4406, Amtsgericht Freiburg
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers über den Abschluss von Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine Geltung.
  6. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

II.    Vertragsschluss

 

  1. Der Abschluss dieses Vertrags setzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Kunden voraus.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt nur in deutscher Sprache.
  3. Eine Anzeigenaufgabe kann persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch, schriftlich, per Fax oder elektronisch erfolgen.
  4. Eine elektronische Anzeigenaufgabe kann durch den Kunden nur mit Registrierung erfolgen. Der Vertragsinhalt wird nach Vertragsschluss gespeichert, ist dem Kunden aber nur bei Buchung mit Registrierung zugänglich. Der Kunde kann seine Angaben im Bestellvorgang bis zur Bestätigung „zahlungspflichtig bestellen“ korrigieren. Mit dieser Bestätigung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot gegenüber dem Auftragnehmer ab. Die nachfolgende Eingangsbestätigung per E-Mail enthält noch keine Annahmeerklärung des Auftragnehmers. Der Vertrag kommt mit erst Annahme des Angebots zustande, wobei die Annahme erklärt werden kann mit Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Veröffentlichung der Anzeige.
  5. Der Auftragnehmer kann über die Annahme eines Angebots nach billigem Ermessen entscheiden. Die Verlage behalten sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anzeige rechtswidrige, urheberrechtsverletzende, strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Inhalte enthält oder eine Veröffentlichung für die Verlage unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die per Internet erteilt wurden oder die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen, bei Trägeragenturen, von Vertretern oder anderen Mitarbeitern der Verlage ohne Beanstandungen entgegengenommen worden sind. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

 


III.    Leistungen der Verlage, Laufzeit

 

  1. Gemäß der Auswahl des Kunden wird die Anzeige einmalig oder für die vereinbarte Laufzeit in den ausgewählten Medien veröffentlicht.
  2. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung werden Anzeigenaufträge unverzüglich, bei Printmedien in der nächsten Ausgabe des jeweiligen Mediums veröffentlicht. Eine Gewähr für die Veröffentlichung an einem bestimmten Tag wird nur übernommen, wenn dies durch den Auftragnehmer in Textform  bestätigt wird.
  3. Der Kunde kann Online-Anzeigen bereits vor Beendigung einer vereinbarten Vertragslaufzeit zu den üblichen Servicezeiten deaktivieren lassen. Er bleibt in diesem Fall nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Laufzeit zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
  4. Es besteht kein Konkurrenzschutz für Anzeigen- und Beilagenaufträge.
  5. Die Verlage sind nicht verpflichtet, die Anzeigeninhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit und auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. Bei Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder etwaigen Rechtsverletzungen kann die Anzeige ganz oder teilweise ohne vorausgehende Benachrichtigung des Kunden gelöscht oder gesperrt werden. Dies gilt gleichermaßen, wenn in Onlineanzeigen Cookies oder weitere Instrumente der Datenübermittlung enthalten sind.

 

IV.    Pflichten des Kunden

 

  1. Der Auftraggeber überträgt den Verlagen sämtliche für die Nutzung in Print- und anderen Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte sind in allen Fällen örtlich unbegrenzt zu übertragen.
  2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigeninhalte, einschließlich Informationen, Daten, Texten, Software, Musik, Bilder, Grafiken, Videos oder sonstigen Inhalten.
  3. Für die rechtzeitige und vollständige Übermittlung/Anlieferung von Anzeigentexten, Druckunterlagen oder Beilagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten.
  4. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Mediums veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss unterrichtet werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
  5. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien mit Viren können entschädigungslos gelöscht werden.
  6. Der Kunde ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben der zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte und Anzeigentexte verpflichtet.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, keine Anzeigeninhalte zu veröffentlichen, die sittenwidrig sind oder gegen bestehende Gesetze (insbesondere Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht) verstoßen. Das Setzen von Cookies (Firstparty und Thirdparty) sowie weitere Datenübermittlungen (z.B. via HTTP-Request) aus Onlineanzeigen sind nicht gestattet.
  8. Die Einstellung von Anzeigeninhalten und -texten durch Kunden im Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung ist unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern oder Adressen veröffentlicht werden.
  9. Der Auftraggeber hat allein dafür Sorge zu tragen, dass durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter nicht verletzt werden, insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte. Sofern Rechte Dritter betroffen sind, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen hat er dies in Textform zu bestätigen.
  10. Werden durch die Anzeige Rechte Dritter verletzt, hat der der Auftraggeber die Verlage von möglichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen freizustellen, es sei denn der Auftraggeber hätte die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.

 

V.    Platzierung und Gestaltung von Anzeigen

 

  1. Wünsche des Kunden nach einer bestimmten Platzierung oder Gestaltung von Anzeigen sind nicht verbindlich, es sei denn, dies wird bei Beauftragung ausdrücklich vereinbart, bspw. durch Vereinbarung eines gesonderten Entgelts für Platzierungen auf einer bestimmten Seite, Hervorhebung durch Rahmen, farbliche Hinterlegung o.ä.
  2. Eine offensichtlich falsche Rubrizierung durch den Kunden kann durch die Verlage berichtigt werden.
  3. Sind Beilagen in Umbruch und Druck zeitungsähnlich und erwecken sie durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles des Printmediums, werden sie als „Fremdbeilage“ oder in ähnlicher Weise kenntlich gemacht.
  4. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Textteil-Anzeigen werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
  5. Soweit möglich erhält der Kunde eine Vorschau auf die zu veröffentlichende Anzeige und kann so auf das Erscheinungsbild und den Inhalt Einfluss nehmen.

 

VI.    Anderweitige Veröffentlichung

  1. Der Auftragnehmer behält sich vor, Print-Anzeigen außer in den gebuchten Ausgaben zusätzlich auch selbst oder durch Tochter-, Schwester- sowie Partnerunternehmen online zu veröffentlichen. Hieraus ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen des Auftraggebers. Dieser kann der weiteren Veröffentlichung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen.
  2. Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Anzeigenvorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Bei schuldhaften Verstößen des Auftragnehmers können die Kosten der Gestaltung geltend gemacht werden.

 

VII.    Probeabzüge und Korrekturen

 

  1. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Bei vorbehaltloser Rücksendung trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der im Einzelfall gesetzten angemessenen Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt, sofern  der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung des Probeabzugs hierauf nochmals ausdrücklich hinweist.
  2. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für von ihm zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen.

 

VIII.    Preisermittlung

  1. Es gilt die bei Vertragsschluss jeweils aktuelle Preisliste.
  2. Sind in der Anzeigenpreisliste neben der Gesamtausgabe weitere Ausgaben, beispielsweise Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben, sonstige Verlagsdruckschriften oder sonstige Insertionsmöglichkeiten mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist – sofern nicht die Gesamtausgabe belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein eigener Vertragsabschluss zu tätigen.
  3. Aus herstellungstechnischen Gründen können Anzeigenkollektive oder sonstige zu bestimmten Themen oder Anlässen erscheinende Sonderseiten oder Sonderbeilagen als einheitliche Sonderteile herausgegeben werden, die die belegten Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben übergreifen. Aus denselben Gründen ist nicht auszuschließen, dass Anzeigen oder Beilagen auch mit nicht belegten Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben verbreitet werden. Verpflichtungen, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, entstehen dem Auftraggeber dadurch nicht.
  4. Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten oder -kombinationen gebildet und von der Preisliste abweichende Entgelte vereinbart werden.
  5. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
  6. Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Konzernrabatt ist nur möglich bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen, nicht aber gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts, beim Zusammenschluss selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

 

IX.    Abruf von Anzeigen und Mengennachlass

 

  1. Anzeigen, die nicht sofort, sondern erst auf Abruf veröffentlicht werden sollen, sind vom Auftraggeber innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Anzeigenaufträge über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen auf Abruf des Auftraggebers sind innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, wobei die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abzurufen ist.  
  2. Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
  3. 3Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb desselben Abschlusses während der nach Absatz 1 zu bestimmenden Laufzeit zur Erlangung höherer Nachlässe über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Anspruch auf höheren Nachlass ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
  4. Wird die in einem Abschluss vereinbarte Anzeigenmenge aus Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, innerhalb der in Absatz 1  genannten Frist nicht vollständig abgerufen, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers beruht.

 

X.    Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig gemacht werden, wobei die Vorauszahlung frühestens vier Wochen vor der voraussichtlichen Veröffentlichung gefordert werden darf.
  2. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren bzw. SEPA-Basislastschriftverfahren abhängig gemacht werden. Die Beträge werden jeweils innerhalb von sechs Werktagen nach Fälligkeit eingezogen.
  3. Nachlässe für vorzeitige Zahlungen sind nach Preisliste oder abweichender Vereinbarung möglich.
  4. Bei länger laufenden Schaltungen oder Aufträgen über mehrere Anzeigen können Rechnungen auch über einzelne Anzeigen oder Teilmengen gestellt werden. Insbesondere sind monatliche Vorschuss- oder Zwischenabrechnungen möglich.
  5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.

 

XI.    Gewährleistung

 

  1. Wird eine Anzeige unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt oder veröffentlicht, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzanzeige unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zur Nachbesserung untauglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags und auf Schadensersatz (hierzu gilt XII. Haftung). Beruht der fehlerhafte Abdruck der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen, der für den Auftragnehmer nicht erkennbar war, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu.
  2. Offensichtliche Mängel müssen vom Kunden innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung angezeigt werden; ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Ansonsten ist der Kunde mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
  3. Wird die bei regelmäßigem Geschäftsgang zu erwartende Veröffentlichung einer Anzeige infolge einer vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Betriebsstörung, Störung des Arbeitsfriedens oder Arbeitskampfmaßnahme unmöglich, ist der Anspruch auf Erbringung der Anzeigenleistung ausgeschlossen.

 

XII.    Haftung

  1. Bei Verträgen oder sonstigen geschäftlichen Kontakten, die aufgrund einer Anzeige zwischen dem Anzeigenkunden und Dritten zustande kommen, sind die Verlage weder Partei noch Vertreter einer Partei oder Vermittler. Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss und Vertragsdurchführung erfolgen allein im Verhältnis des Anzeigenkunden zum Dritten. Die Verlage übernehmen hierfür keine Verantwortung.
  2. Die Verlage übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie die Identität und Integrität der Kunden.
  3. Bei Schadensersatzansprüchen aus Garantieversprechen, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung dabei der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden.
  5. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

XIII.    Druckunterlagen und Belege

  1. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
  2. Es besteht keine Pflicht, dem Anzeigenauftrag Anzeigenausschnitte oder Belegseiten beizufügen. Stattdessen kann an die Stelle eines Anzeigenausschnitts oder von Belegseiten auf Wunsch eine rechtsverbindliche Bescheinigung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige treten.

 

XIV.    Provisionen

  1. Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen Bekanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohlfahrtsunternehmen und Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber zum Grundpreis abgerechnet werden.

 

XV.    Mindestlohn

  1. Die Verlage garantieren, dass sie bei Durchführung der Leistungen ihre Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen anderen anwendbaren Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden.
  2. Die Verlage garantieren ferner, dass auch etwaige von ihrem beauftragten Nachunternehmer sowie etwaige diesen Nachunternehmers nachgeschaltete Nachunternehmer bei Durchführung der Leistungen ihre Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen anderen Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden.

 

XVI.    Sonstiges

  1. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrags unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Sofern der Auftragnehmer kein Verbraucher ist, ist Freiburg im Breisgau Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die aus einem Anzeigenauftrag resultieren.

 

XVII.    Streitbeilegung, Schlichtung

  1. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
  2. Es besteht keine Verpflichtung oder Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

XVIII.    Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet zur Erfüllung des Nutzungs- und Vertragsverhältnis mit der betroffenen Person oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit b DS-GVO. Soweit erforderlich können Daten dabei auch an Dritte weitergegeben werden.
  2. Es wird mitgeteilt, welche personenbezogenen Daten zwingend erforderlich sind und welche Daten freiwillig angegeben werden können. Sämtliche Daten werden gemäß den Bestimmungen des Datenschutzrechts erhoben und verarbeitet.
  3. Mit einer ausdrücklich zu erteilenden Einwilligung können die Daten auch zu Zwecken der Werbung oder in anonymisierter Form zu Zwecken der Marktforschung herangezogen werden. Der über die Vertragserfüllung hinausgehenden Datennutzung kann der Betroffene jederzeit in Textform gegenüber dem Vertragspartner oder per E-Mail an anzeigen[at]mediazza.de widersprechen.
  4. Für weitere Informationen gilt die Datenschutzerklärung der Verlage, unter anderem abrufbar unter

http://www.badische-zeitung.de/service/datenschutz.html.

 

Ist der Auftraggeber Verbraucher, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, und erfolgt der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatz) besteht ein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht für Verbraucher daher insbesondere bei Anzeigenaufträgen über www.badische-zeitung.de, www.der-sonntag.de, www.wohnverdient.de und www.schnapp.de. Widerrufsrechte nach weiteren Vorschriften werden nicht ausgeschlossen.

 

Es gilt folgende

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Anzeigenverkauf, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, Tel.: 0761 / 496 4110, Fax.: 0761 / 496 4109, E-Mail: anzeigen@badische-zeitung.de.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Anzeigenverkauf, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, Fax.: 0761 / 496 4109,

E-Mail: anzeigen@badische-zeitung.de

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*):
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s):
  • Datum:

__________

(*) Unzutreffendes streichen.